Hausordnung

Allgemeines

Die Hausordnung der Veranstaltung basiert auf dem Hausrecht sowie auf privat- und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Sie stützt sich zusätzlich auf das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das OÖ. Veranstaltungsgesetz und das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz (OÖ. JSchG).

Geltungsbereich

Diese Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucherinnen und Mitarbeiterinnen zu den öffentlichen Anlagen der oben genannten Veranstaltung während ihrer Betriebszustände. Sie gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände.

Ziel der Hausordnung

Ziel der Hausordnung ist:
die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern,
das Veranstaltungsgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und
einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

Aufenthalt

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung erlaubt – mit Ausnahme abgesperrter Bereiche, zu denen der Zutritt nur mit einer gültigen Zutrittsberechtigung (z.B. Akkreditierung) möglich ist (z.B. Spielfeld). Auf dem Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die Ruhe und Ordnung gewährleisten.
Es ist verboten:
die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören,
Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden, Partner-Hunden und Diensthunden von Polizei, Sicherheitsdienst und Rettungsdiensten) mitzuführen,
Fahrräder und sperrige Gegenstände (außer Behindertenhilfsmittel in den ausgewiesenen Zonen) mitzubringen,
Gegenstände einzuführen, deren Besitz oder Tragen gesetzwidrig ist oder die für verbotene Handlungen verwendet werden können,
gefährliche Gegenstände und Pyrotechnik aller Art einzubringen,
Personen zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden,
Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale missbräuchlich zu verwenden,
das Gelände oder das Stadion zu beschädigen oder zu verunreinigen,
öffentliches Ärgernis zu erregen oder gegen Anstand und Sitte zu verstoßen.

Personen unter übermäßigen Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungsstätten.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.

Sicherheitskontrollen

An allen Eingängen wird eine Zutritts- und Sicherheitskontrolle durchgeführt. Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auf Alkohol- oder Drogenkonsum oder das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen zu überprüfen. Ebenso können Bekleidungsstücke und Behältnisse durchsuchte werden, auch mit technischen Hilfsmitteln. Alterskontrollen werden durchgeführt.

Verweigerung des Zutritts

Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, wird der Zutritt verweigert. Auch Personen, die sich weigern, sich auszuweisen oder Gegenstände abtasten zu lassen, sowie solche, die gesetzwidrige Gegenstände mitführen, wird der Zutritt verweigert.

Durchsuchung von Personen

Die Durchsuchung erfolgt durch Personen gleichen Geschlechts.

Sicherstellung und Hinterlegung von Gegenständen
Gesetzwidrige Gegenstände werden sichergestellt und der Polizei übergeben. Der Sicherheitsdienst entscheidet über die Verwahrung gefährlicher oder verbotener Gegenstände, übernimmt jedoch keine Haftung für verlorene oder nicht abgeholte Gegenstände.

Verbotene Gegenstände:

  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Schlag-, Hieb-, Schneid- und Wurfgegenstände
  • Stangen ab 1,20 m Länge
  • Sperrige Gegenstände wie Roller, Campingstühle
  • Waffen aller Art
  • Glasgebinde
  • Getränkedosengebinde/-paletten
  • Lasergeräte (Laserpointer)
  • Sport- und Spielgeräte wie Fahrräder
  • Fahnen ohne festen Rahmen, Stofffahnen sind erlaubt (mit Einschränkungen)

Verhalten auf dem Gelände

Alle Personen müssen sich so verhalten, dass keine andere Person geschädigt oder gefährdet wird. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Auf- und Abgänge sowie Not- und Fluchtwege sind freizuhalten. Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungsdiensten ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Verweis vom Gelände führen.

Haftung

Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Zuwiderhandlungen

Verstöße gegen die Hausordnung können mit Sanktionen wie Wegweisung, Stadionverbot und/oder Strafanzeige geahndet werden.

Ton- und Bildaufnahmen

Jeder Besucher erklärt sich einverstanden, dass unentgeltlich Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten genutzt werden können. Zudem erfolgt eine Videoüberwachung des Geländes zu Sicherheitszwecken.

Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen des Faustball Bundesliga Final3 in Linz-Auhof am 21. und 22. Februar 2025. Sie wird auf der Website des Veranstalters sowie im Veranstaltungsgelände veröffentlicht.

Veranstalter
FBC ASKÖ Linz Urfahr
Hölderlinstraße 26, 4040 Linz